Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik für Gebäude. Während die ursprünglichen Pläne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) teilweise angepasst wurden, treten nun wichtige Fristen in Kraft, die sowohl den Heizungstausch als auch die Lüftungstechnik betreffen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geändert hat und welche Fristen Sie beachten müssen.
1. Die neue „Wahlfreiheit“: Was wurde aus der 65%-Regel?
Die wohl größte Nachricht für 2026: Die strikte Pflicht, jede neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde in ihrer ursprünglichen Form für viele Bestandsbauten vorerst gelockert.
- Technologieoffenheit: Das neue GMG setzt verstärkt auf Flexibilität. Der Einbau von Gas- oder Ölheizungen ist im Bestand weiterhin möglich, sofern diese „H2-Ready“ (wasserstofffähig) sind oder in Kombination mit erneuerbaren Energien (Hybrid-Lösungen) betrieben werden.
- Kommunale Wärmeplanung: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Großstädte (> 100.000 Einwohner) ihre Wärmeplanung vorlegen. Erst danach greifen in diesen Gebieten die strengeren Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch.
2. Fokus Lüftung: Mehr als nur „Fenster auf“
Mit der Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle (Dämmung) gewinnt die kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) 2026 massiv an Bedeutung.
- Lüftungskonzept-Pflicht: Bei Neubauten sowie bei umfangreichen Sanierungen (z. B. Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster oder Dachdämmung) ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zwingend erforderlich.
- Brandschutz & Hygiene: Seit Anfang 2026 gelten verschärfte Richtlinien für Lüftungsanlagen (LüAR). Diese betreffen vor allem die Wartungszugänglichkeit von Ventilatoren und die Materialbeschaffenheit von Lüftungsleitungen in Mehrfamilienhäusern.
Wichtig für Vermieter: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein. Alte, manuelle Zähler müssen bis Ende des Jahres zwingend ersetzt werden.
3. Förderung 2026: Effizienz zahlt sich aus
Trotz gesetzlicher Lockerungen bleibt der Umstieg auf klimafreundliche Technik finanziell attraktiv. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet weiterhin hohe Zuschüsse:
| Maßnahme | Förderung (Zuschuss) |
| Wärmepumpe (Basisförderung) | 30 % |
| Geschwindigkeits-Bonus (für schnellen Tausch) | 20 % |
| Effizienz-Bonus (z. B. für natürliche Kältemittel wie R290) | 5 % |
| Lüftungsanlage (als Einzelmaßnahme im Sanierungsplan) | bis zu 20 % |
Achtung bei Wärmepumpen: Seit dem 1. Januar 2026 gelten strengere Lärmschutzauflagen für die Förderung. Die Außengeräte müssen nun deutlich leiser sein (10 dB unter den Standard-Grenzwerten), um förderfähig zu bleiben.
4. Jetzt vorausschauend planen
Auch wenn die „Heizungspolizei“ 2026 nicht vor der Tür steht, steigen die Anforderungen indirekt. Der CO₂-Preis bildet sich ab diesem Jahr erstmals über den freien Markt (Emissionshandel), was fossile Brennstoffe langfristig verteuern wird.
Unsere Empfehlung: Koppeln Sie Ihren Heizungstausch immer mit einem modernen Lüftungssystem. Nur so verhindern Sie Feuchteschäden in der gedämmten Gebäudehülle und maximieren die Effizienz Ihrer neuen Anlage.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung in Ihrem Eigenheim? Die Experten von lueftungs.net beraten Sie gerne zu den passenden Systemen für 2026!
