Kontrollierte Wohnungslüftung in Kombination mit Wärme-Rückgewinnung kann die Energiebilanz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung maßgeblich optimieren. Fördermittel für Lüftungsanlagen helfen Ihnen dabei, die Investition in energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu stemmen. Insbesondere BAFA und KfW winken mit attraktiven Programmen, Zuschüssen und Krediten.
Förderprogramm für Lüftungsanlagen auf Bundes- & Landesebene
Geht es bei Ihren Plänen um energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen, so ist es empfehlenswert, die Bedingungen für eine staatliche Förderung zu prüfen. Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, die auf Bundes- oder Landesebene vergeben werden, um konkrete wirtschaftliche oder politische Ziele zu erreichen. Mit der Inanspruchnahme werden Sie also nicht zum Empfänger finanzieller Geschenke. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind vom Empfänger klar definierte Vorgaben zu erfüllen. Deshalb sollten Sie prüfen, ob geltende Förderrichtlinien für Ihr Investitionsprojekt „Lüftungsanlage“ zutreffen. Dieser Beitrag soll Grundlagen vermitteln.
Förderprogramme Lüftungsanlagen: Bedingungen & Bemessung
Das Erreichen von Klimaschutz-Zielen zählt zu den politisch klar formulierten Zielen des Staates. Aktuelle Fördermaßnahmen werden gezielt eingesetzt, um Klimaschutz-Ziele durch Senkung des Energiebedarfs in Gebäuden näherzukommen. Staatliche Finanzhilfen zum „Förderprogramm Bund Lüftung“ werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) sowie die bundeseigene Förderbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), abgewickelt.
Voraussetzung für die staatliche Förderung Ihrer Lüftungsanlage ist ein Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro. Der Gesetzgeber hat für die förderfähigen Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden eine Deckelung festgelegt. Sie liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderprogramme Lüftung der BAFA
Neu im Portfolio des Bundes ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)„. Seit 1. Januar 2021 beinhaltet sie das Förderprogramm für Lüftungsanlagen des BAFA. Als Hauseigentümer erhalten Sie vom BAFA 20 Prozent Zuschuss für Ihre Investition in den Einbau einer neuen Lüftungsanlage. Auch im Falle eines Austauschs oder der Modernisierung und digitalen Vernetzung Ihrer Lüftungsanlage haben Sie Anspruch auf den zwanzigprozentigen Zuschuss aus staatlichen Fördermitteln.
Wichtig für Ihre Finanzplanung: Der Zuschuss ist per Definition eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung. Dies gilt auch für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Diese Förderung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung ohne direkte Gegenleistung.
Förderfähige Kosten im Förderprogramm Bund Lüftung
Neueinbau, Austausch und Modernisierung sind Gegenstand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BAFA Bundesamt beteiligt sich im Rahmen der BEG mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent an folgenden Aufwendungen zur Ausführung und Funktionstüchtigkeit Ihrer Lüftungsanlage:
- Einbau der lüftungstechnischen Komponenten
- erforderliche Arbeiten zum Ausbau
- Implementierung von Luft-Leitungen und -Durchlässen
- Elektrotechnik und fachgerechte Verkleidung
- im Rahmen von Einbau/Modernisierung notwendige Wandputz- und Malerarbeiten.
Antrag auf Fördermittel: die Rolle des Energieberaters
Um Fördermittel zu erhalten ist die Einhaltung der richtigen Reihenfolge Ihrer Maßnahmen zwingend erforderlich. Im ersten Schritt stellen Sie Ihren Antrag beim BAFA. Wie vorgeschrieben, beantragen Sie Ihren BEG-Zuschuss für Lüftungsanlagen gemeinsam mit einem Experten für Energie-Effizienz. Wir empfehlen Ihnen über unsere Webseite ein Lüftungskonzept zu beauftragen.
Der Antrag an das BAFA erfolgt über ein Online-Formular auf der BAFA Webseite. Zur Erinnerung: Ihr Investitionsvolumen beträgt mindesten 2.000 Euro. Der Gesetzgeber deckelt die förderfähigen Kosten bei 60.000 Euro. Planen Sie den Einbau, die Modernisierung, den Austausch Ihrer Lüftungsanlage im Rahmen der Durchführung eines sogenannten „individuellen Sanierungsplans„? In diesem Fall dürfen Sie sich auf einen zusätzlichen Förder-Bonus in Höhe von fünf Prozent der Investitionssumme freuen.
BEG-Förderprogramme Lüftung: KfW Kreditfinanzierung
Zur Abrundung der Betrachtung „Fördermittel für Lüftungsanlagen“ gehört der Blick auf die Offerte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). BEG-Fördermittel für Lüftungsanlagen bietet nicht nur das Bundesamt BFA, sondern auch die staatliche KfW. Auf diesem Wege haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Lüftungsanlage über einen KfW-Kredit finanzieren zu lassen. Dieser Gedanke ist dann besonders attraktiv, wenn Sie eine umfassende Gebäude-Sanierung ins Auge fassen – hin zum KfW-geförderten Effizienzhaus mit Energie-effizienter Wohnraumlüftung.
Danke für die Information, dass man zumindest 2.000 € in eine Lüftungsanlage investieren muss, um finanziell unterstützt zu werden. Gerade bin ich dabei, mich um unsere zu kümmern. Ich bin mir jetzt schon sicher, dass ich definitiv mehr als 2.000 € benötigen werde.