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LNET. Magzin » Allgemein » Produktsicherheitsverordnung und E-Rechnungen: Was Unternehmen beachten müssen

Produktsicherheitsverordnung und E-Rechnungen: Was Unternehmen beachten müssen

Jörg-Uwe Schliebe von Jörg-Uwe Schliebe
2. Dezember 2024
in Allgemein, Wissenswertes
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Produktsicherheitsverordnung

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und strengerer regulatorischer Anforderungen stehen Unternehmen in der EU, insbesondere in Deutschland, vor neuen Herausforderungen. Zwei zentrale Themen prägen derzeit die Diskussion: die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung und die Umstellung auf E-Rechnungen im B2B-Bereich. In diesem Beitrag beleuchten wir, was diese Änderungen für Unternehmen bedeuten und welche Schritte notwendig sind, um compliant zu bleiben.

Produktsicherheitsverordnung: Mehr Sicherheit, klare Vorgaben

Die Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie, um sichere Produkte auf den europäischen Markt zu bringen. Sie definiert verbindliche Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler, um Risiken für Verbraucher und Arbeitnehmer zu minimieren.

Notwendige Schritte zur Einhaltung der ProdSV

  1. Produkt Sicherheitsanalyse:
    • Unternehmen müssen eine umfassende Risikobewertung ihrer Produkte durchführen. Diese Analyse identifiziert mögliche Gefahrenquellen und beschreibt, wie diese minimiert oder beseitigt werden können.
  2. Kennzeichnung und Dokumentation:
    • Produkte müssen klar gekennzeichnet sein, einschließlich CE-Kennzeichnung, Seriennummern und Rückverfolgbarkeit hinweisen.
    • Technische Dokumentationen sind essentiell und müssen bei Kontrollen vorgelegt werden können.
  3. Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen:
    • Bedienungsanleitungen sind in der jeweiligen Amtssprache der Zielmärkte bereitzustellen. Sie müssen verständlich und präzise sein.
  4. Marktüberwachung:
    • Unternehmen sollten interne Kontrollmechanismen einrichten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  5. Schulungen und Verantwortlichkeiten:
    • Mitarbeiter, insbesondere im Bereich Entwicklung, Vertrieb und Qualitätssicherung, müssen über die Anforderungen der ProdSV geschult werden.
  6. Zusammenarbeit mit Behörden:
    • Unternehmen sind verpflichtet, mit den zuständigen Behörden zu kooperieren und auf Anfragen zu reagieren, z. B. bei Rückrufaktionen oder Sicherheitsbedenken.

E-Rechnungen ab 01.01.2025: Digitalisierung im B2B-Bereich

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Dies betrifft alle Unternehmen, die mit Geschäftskunden (B2B) handeln, und verlangt den Einsatz standardisierter Formate wie XML oder ZUGpFeRD.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  1. Technische Anforderungen:
    • Unternehmen müssen ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme entsprechend aufrüsten, um die neuen Formate unterstützen zu können.
    • Der Versand und Empfang von E-Rechnungen erfordert sichere Übertragungswege, z. B. über Peppol.
  2. Prozessanpassung:
    • Rechnungsprozesse müssen vollständig digitalisiert werden. Dazu gehören die Integration von E-Rechnungssoftware und die Automatisierung von Rechnungsprüfungen.
  3. Archivierungspflichten:
    • E-Rechnungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften revisionssicher und digital archiviert werden.
  4. Schulung der Mitarbeiter:
    • Rechnungswesen- und IT-Mitarbeiter müssen in der Handhabung der neuen Systeme geschult werden, um Fehler zu vermeiden und den Übergang reibungslos zu gestalten.
  5. Kommunikation mit Geschäftspartnern:
    • Unternehmen müssen ihre Kunden und Lieferanten über die Umstellung informieren und sicherstellen, dass alle Partner kompatible Systeme nutzen.

So unterstützt der Onlineshop von Lueftungs.net

Unser Onlineshop bei Lueftungs.net ist bestens vorbereitet, um diese neuen Anforderungen zu erfüllen. Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Produktsicherheitsverordnung:
    • Alle unsere Produkte entsprechen den neuesten Sicherheitsstandards. Unsere Dokumentation und technischen Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und jederzeit verfügbar.
    • Rückrufaktionen und Sicherheitsupdates kommunizieren wir transparent und umgehend.
  2. E-Rechnungen:
    • Ab dem 01.01.2025 stellen wir unseren Geschäftskunden ausschließlich E-Rechnungen im XML– oder ZUGpFeRD-Format aus.
    • Unser System ist so gestaltet, dass die Übertragung sicher und effizient erfolgt. Alle Rechnungen werden digital archiviert, sodass Sie jederzeit Zugriff darauf haben.

Produktsicherheitsverordnung so setzen wir sie um

Die Produktsicherheitsverordnung und die verpflichtenden E-Rechnungen ab 2025 stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für mehr Effizienz und Sicherheit. Mit einer rechtzeitigen Vorbereitung und geeigneten technischen Lösungen können Unternehmen diese Anforderungen problemlos meistern.

Besuchen Sie den Lueftungs.net Blog, um stets über die neuesten Entwicklungen informiert zu bleiben und Tipps zur Umsetzung zu erhalten. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in die digitale Zukunft!

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Seiteninhaltsverzeichnis

  • Produktsicherheitsverordnung: Mehr Sicherheit, klare Vorgaben
    • Notwendige Schritte zur Einhaltung der ProdSV
  • E-Rechnungen ab 01.01.2025: Digitalisierung im B2B-Bereich
    • Was bedeutet das für Unternehmen?
    • So unterstützt der Onlineshop von Lueftungs.net
    • Produktsicherheitsverordnung so setzen wir sie um

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