Verpackungsverordnung
Zum 12.08.2026 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. (PPWR)
Der Grundgedanke ist absolut korrekt, die Umsetzung ist eine glatte 5 unsd somit durchgefallen. Wir müssen ab dem 12.08.2026 in jedem Land der EU welches wir beliefern einen notariell beglaubigten Bevollmächtigten bestellen zzgl. dem Entsorger für den Verpackungsmüll.
Nach bisheriger Prüfung entstehen uns hier kosten von ca. 8.000 € und das steht in keinem Verhältniss zum Umsatz. Unter diesen Bedingungen werden wir den Vertrieb in die EU einstellen, unser Dank geht hier an die EU in Brüssel!
Zitat Merkur vom 15.08.2026
Gibt es ob der Peinlichkeit noch Fragen zum Sinn und Unisnn der EU?
Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeuger und Hersteller.
Erzeuger (englisch: manufacturer), der für die Konformität der Verpackung verantwortlich ist. Mit der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung weist er nach, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt.
Hersteller (englisch: producer), der die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in dem EU-Mitgliedstaat trägt, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Er trägt insbesondere die Finanzierung des Verpackungsrecyclings und erfüllt die damit verbundenen Registrierungs- und Meldepflichten.
Wir sind Erzeuger und Hersteller in einer Person.