Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

BUS, KNX, LAN Schnittstellen

Diese Kategorie ist für die Technikfans geeignet, hier können entsprechende KNX oder LAN Schnittstellen bestellt werden.

Das Sortiment ist überschaubar, da nicht alle Hersteller dieses Zubehör anbieten.

 

Data Act

Neue vorvertragliche Informationspflichten für Händler

Kunden müssen vor dem Kauf eines vernetzten Produkts oder eines dazugehörigen Dienstes klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten anfallen und was damit geschieht. Diese Pflicht trifft Hersteller und Händler gleichermaßen. Der Hersteller muss die nötigen Infos bereitstellen, und der Händler muss sie an die Endkunden weitergeben, z.B. auf der Produktseite im Online-Shop.

Welche Informationen müssen vor dem Kauf gegeben werden? Die Verordnung schreibt detailliert vor, was der Kunde erfahren soll, bevor er sich für den Kauf entscheidet. Die Anforderungen unterscheiden sich leicht, je nachdem ob es um ein vernetztes Produkt oder einen verbundenen Dienst geht (oft werden beide zusammen verkauft, z. B. ein Gerät mit zugehöriger App). Im Wesentlichen sind folgende Punkte zu nennen:

Für vernetzte Produkte (IoT-Geräte):

  1. Art, Umfang und Format der erzeugten Daten: Beschreibe, welche Art von Daten das Produkt generiert (z. B. Sensor-Daten wie Temperatur, Nutzungsdaten wie Verbrauch, persönliche Daten wie Gesundheitswerte) und in welchem Format bzw. ungefähren Umfang diese anfallen. Der Kunde soll eine Vorstellung bekommen, welche Datensätze entstehen (z. B. “Speichert pro Stunde Betriebsdauer und Temperaturdaten als Logfile, ca. 1 MB pro Tag”).
  2. Kontinuierliche Datengenerierung: Stelle klar, ob das Produkt Daten kontinuierlich in Echtzeit erzeugt und ggf. übermittelt. Einige Geräte senden dauerhaft Daten (z. B. ein Fitness-Tracker synchronisiert Schritte laufend), andere nur bei bestimmten Aktionen. Kunden müssen wissen, ob eine permanente Datenerfassung stattfindet.
  3. Speicherung der Daten: Gib an, wo die Daten gespeichert werden – auf dem Gerät selbst, in einer Cloud/Infrastruktur des Herstellers oder auf einem Server eines Drittanbieters. Falls Cloud-Speicherung erfolgt, nenne nach Möglichkeit die Region oder den Betreiber. Auch die Speicherdauer ist relevant: Wie lange bleiben die Daten erhalten? (Z. B. “Daten werden 12 Monate in der App-Cloud gespeichert und danach automatisch gelöscht.”)
  4. Zugriff, Abruf und Löschung: Erkläre, wie der Nutzer auf seine Daten zugreifen, sie auslesen oder löschen kann. Nenne die technischen Mittel oder Schnittstellen: z. B. “Über die begleitende Smartphone-App können Sie Ihre Daten in Echtzeit einsehen. In der App gibt es zudem eine Export-Funktion (CSV/JSON) sowie die Möglichkeit, alle Verlaufsdaten zu löschen.” Weise auch auf Nutzungsbedingungen oder Service-Qualität hin, falls relevant (etwa wenn der Datenabruf nur mit Internetverbindung und Registrierung möglich ist, oder wenn es Beschränkungen in der Verfügbarkeit gibt).

Für verbundene Dienste (digitale Services zu einem Produkt):

  1. Art, Umfang, Häufigkeit der Datenerhebung: Hier ähnlich wie beim Produkt – beschreibe, welche Daten der Dienst (z. B. eine Cloud-Software oder App) vom Produkt oder Nutzer sammelt, wie viel davon anfällt und wie oft. Beispiel: “Die App erfasst bei jeder Synchronisation Ihre aktuellen Fitnessdaten (Schritte, Puls) und speichert sie in der Cloud. Pro Tag werden ca. 24 Datensätze übertragen (stündliche Synchronisation).”
  2. Zugriffsmöglichkeiten des Nutzers: Erkläre, wie der Nutzer auf diese Dienst-Daten zugreifen oder sie abrufen kann. Oft überschneidet sich das mit dem Gerätezugriff – wichtig ist, dass der Nutzer auch die in einem Online-Konto oder Cloud gespeicherten Daten einsehen und exportieren kann.
  3. Identität und Kontaktdaten des Dateninhabers: Gib an, wer der “Dateninhaber” ist – also welches Unternehmen die Kontrolle über die gespeicherten Daten hat. Das ist in der Regel der Anbieter des Dienstes (z. B. der Hersteller oder eine Cloud-Firma). Nenne dessen Name und Kontaktmöglichkeit. Beispiel: “Dateninhaber: XYZ GmbH, Musterstraße…, E-Mail: datenschutz@xyz.de”.
  4. Datenweitergabe an Dritte: Informiere, wie der Nutzer veranlassen kann, dass die Daten an einen Dritten weitergegeben werden, und wie er eine solche Weitergabe ggf. beenden kann. Der Data Act gewährt Nutzern das Recht, die vom Gerät erzeugten Daten auch an Dienste Dritter schicken zu lassen (z. B. zu einem anderen Anbieter wechseln oder Daten an eine Reparaturwerkstatt geben). Beschreibe kurz das Prozedere: “Sie können jederzeit verlangen, dass XYZ Ihre Gerätedaten an einen von Ihnen benannten Drittanbieter übermittelt. Kontaktieren Sie hierfür unseren Support. Sie können diese Datenweitergabe auch jederzeit widerrufen.”
  5. Beschwerderecht: Weise darauf hin, dass der Nutzer ein Recht hat, sich zu beschweren, wenn etwas mit dem Datenzugang oder -gebrauch nicht stimmt. In vielen Fällen dürfte dies bedeuten, dass der Nutzer sich an die Aufsichtsbehörden oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Ein einfacher Hinweis wie “Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu” kann hier genügen, ggf. mit Verweis auf weitere Infos in der Datenschutzerklärung.
  6. Geschäftsgeheimnisse: Falls an den erzeugten Daten Geschäftsgeheimnisse hängen, muss das offengelegt werden. Konkret verlangt der Data Act die Info, ob der Dateninhaber selbst Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ist, die in den Daten enthalten sind. Falls nicht, ist anzugeben, wer der Inhaber der Geschäftsgeheimnisse ist. (Dieses Detail ist eher in B2B-Konstellationen relevant; im Consumer-Bereich seltener. Im Zweifel kann der Hersteller dazu Auskunft geben.)
  7. Vertragsdauer und Kündigung: Falls es für den verbundenen Dienst einen separaten Vertrag mit dem Nutzer gibt (z. B. ein Cloud-Service-Vertrag oder AGB für eine App), nenne die Laufzeit des Vertrags bzw. ob er unbefristet ist, sowie die Modalitäten der Kündigung. Beispiel: “Die Nutzung der App ist unbefristet möglich und kostenlos. Du könntest den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschung Ihres Accounts beenden.” Bei kostenpflichtigen Services ggf. die Vertragslaufzeit und Verlängerungsklauseln benennen.

Wir sind nicht in der Lage diese Fragen umfassend und korrekt zu beantworten. Rückfragen zu den einzelnen Produkten bitte direkt an die Hersteller senden. Von uns wurden alle betroffenen Hersteller zu dem Thema angesprochen und um entsprechende Informationen ersucht.  

 

 



Artikel 1 - 11 von 11